Teilbelegung eines Doppelzimmers
Um die oft recht hohen Einzelzimmerzuschläge einzusparen, buchen sehr viele gleichgeschlechtliche Kunden ein Doppelzimmer (z.B. zwei Damen, die sich gut kennen). Storniert nun einer der Reisenden, aus welchen Gründen auch immer die Reise, muß der übrigbleibende Reisende das gebuchte Doppelzimmer zur Alleinbenutzung nutzen und damit auch den Einzelzimmerzuschlag bezahlen.
